Fortbildung für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V
Besuche jetzt deine 4 Unterrichtseinheiten dauernden Fortbildung für Pflegekräfte.
Fortbildung gemäß § 132 SGB V
Im Kurs wiederholst du die wichtigsten Erste-Hilfe Maßnahmen die für alle Personen und Mitarbeiter in der Pflege wichtig sind wie z.B.
- Frühdefibrillation (AED)
- Herzinfarkt und Schlaganfall
- Vorgehen im Notfall und Notruf
- Auffinden einer bewusstlosen Person
Zielgruppe:
- Examinierte Pflegekräfte
- Pflegehilfskräfte
Das tolle daran: Ganz viel Praxistraining und nur kurze Theorie-Einheiten bringen Dich schnell wieder "up-to-date".
Übrigens: Der MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen für Mitarbeiter in der Pflege. Wir stehen Euch als Partner gerne zu Seite.
Deine Ansprechpartner
Benjamin Steidle
Geschäftsführer
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Stephanie Steidle
Verwaltung
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