Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit der Erste Hilfe Akademie Zollernalb GbR

§1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Verträge, unabhängig ob sie persönlich oder über die Onlineplattform der Erste Hilfe Akademie Zollernalb GbR, Am Obstwäldle 46, 72461 Albstadt gebucht werden bzw. zustande kommen. Die Verträge werden zwischen der Erste Hilfe Akademie Zollernalb GbR (im Weiteren Dienstleister genannt) und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Weiteren Kursteilnehmer genannt) abgeschlossen.

§2 Zustandekommen eines Vertrags

Grundsätzlich kann ein Vertrag mit dem Dienstleister nur zustande kommen, wenn der Kursteilnehmer als Geschäftsfähig gilt und die Volljährigkeit vorliegt, bzw. bei Minderjährigen die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Damit ein Vertrag zustande kommen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ein Kursplatz ist frei.
  2. der Kursteilnehmer hat sich über einen offiziellen Weg beim Dienstleister wahrheitsgemäß angemeldet. Durch die Anmeldung nimmt der Kursteilnehmer das Kursangebot verbindlich an.
  3. der Kursteilnehmer hat vom Dienstleister eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten, aus der alle wichtigen persönlichen Angaben zum Kursteilnehmer (wie z.B. Name, Geburtsdaten und Anschrift) und die erforderlichen Angaben zum Kurs (wie z.B. Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort) hervorgeht. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet falsche Angaben in der Anmeldebestätigung unverzüglich dem Dienstleister zur Berichtigung zu melden.
  4. Die Kursgebühr entrichtet wurde bzw. andere Zahlmodalitäten vereinbart sind.

Die Anmeldebestätigung geht in der Regel auf gleichem Wege (z.B. E-Mail, Telefax, Postweg) vom Dienstleister zum Kursteilnehmer zurück, wie die verbindliche Anmeldung den Dienstleister erreicht hat. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der Erreichbarkeit dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen und den Jeweiligen Weg regelmäßig auf Eingang der Anmeldebestätigung zu prüfen.


§3 Leistungen

Die Leistungen der Kurse werden nach den Vorgaben der DGUV bzw. nach den internen Qualitätsansprüchen des Dienstleisters durchgeführt. Die genaue Leistung kann in den Kursbeschreibungen, den unterschiedlichen Kursen zugeordnet, auf der Homepage des Dienstleisters unter: www.erste-hilfe-zollernalb.de eingesehen werden. Darüber hinausgehende mündliche Absprachen sind möglich, bleiben jedoch unverbindlich. Der Ablauf und Inhalt eines Kurses kann jederzeit aus organisatorischen Gründen oder aufgrund aktueller Neuerungen vom Dienstleister angepasst werden. Hierbei muss der Kurs aber immer zwingend die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermitteln.

§4 Absage/Stornierung Teilnahme am Kurs

A) Privatkunden/Verbraucher im Sinne §13 BGB
Ein Kursteilnehmer kann sich bis drei volle Arbeitstage vor dem Kurs ohne Angaben von Gründen von der Kursteilnahme schriftlich abmelden. In diesem Fall werden keine Kursgebühren erhoben. Wird jedoch diese drei Arbeitstage-Frist (Arbeitstage = Montag bis Samstag) nicht eingehalten, wird die Kursgebühr erhoben bzw. nicht zurückerstattet, es sei denn, der Kursteilnehmer kann eine vom Arzt erstellte Krankmeldung vorlegen. Es steht dem absagenden Kursteilnehmer zusätzlich offen, einen Ersatz-Kursteilnehmer zur Kursteilnahme zu melden, der den Platz einnehmen darf.
Der Dienstleister ist in keinem Fall verpflichtet einen Ersatz-Teilnehmer zu stellen.

B) Firmenkunden im Sinne § 14 BGB
Ein Unternehmer kann seinen/seine Mitarbeiter bis drei volle Arbeitstage vor dem Kurs ohne Angaben von Gründen von der Kursteilnahme schriftlich abmelden. In diesem Fall werden keine Kursgebühren erhoben. Wird jedoch diese drei Arbeitstage-Frist (Arbeitstage = Montag bis Samstag) nicht eingehalten, oder erscheint der Mitarbeiter nicht zum Kurs, wird die Kursgebühr erhoben bzw. nicht zurückerstattet.

§5 Firmenkunden/Unternehmen

Einem Unternehmen ist es möglich ab 10 Kursteilnehmern einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter, oder Dritte zu buchen. In diesem Fall wird ein Ausbilder vom Dienstleister gestellt, der den Kurs sowohl in firmeneigenen Räumlichkeiten oder in angemieteten Räumen durchführt. Bei der Stellung firmeninternen Räumlichkeiten sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaft (wie z.B. Raumgröße über 50 qm, Tageslicht und keine Kantine) laut den Grundsätzen gemäß BGG 948 (siehe unter www.dguv.de) zu berücksichtigen. In jedem Fall werden die Kosten über einen Pauschalbetrag, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl, abgerechnet. Hierzu wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erstellt.

Die Teilnahmebescheinigungen werden den Kursteilnehmern nach dem Kurs ausgehändigt. Kopien der Teilnehmerbescheinigungen können der Unternehmensleitung auf vorheriger Anforderung für die Personalakte ausgestellt werden. Zur Ausstellung der Kursunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sind die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare mindestens 1 Woche vor dem Kurs einzureichen. Zusätzlich sind Gutscheine bzw. die Anmeldeformulare der Berufsgenossenschaften vollständig und korrekt ausgefüllt mit Firmenstempel, Mitgliedsnummer BG und Unterschriften Firmeninhaber/Bevollmächtigter und aller abrechnungsfähiger Mitarbeiter zum Kursbeginn vorzulegen. Das Unternehmen ist selbst verantwortlich, dass die Vorgaben der BG genau eingehalten werden. Der Dienstleister bietet den Unternehmen an, die Abrechnung mit den verschiedenen Berufsgenossenschaften zu übernehmen. Alle Teilnehmer, die nicht mit der BG abgerechnet werden können, unabhängig durch welchen Umstand, werden dem Unternehmen vom Dienstleister in Rechnung gestellt. Alle erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 10 Tage nach Ende des Kurses dem Dienstleister vorliegen, damit eine Zeitnahe Abrechnung möglich ist. Der Dienstleister behält sich vor, nach Ablauf dieser 10 Tage, dem Unternehmen den Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit die Leistungen selbst mit der BG abzurechnen. Kosten die aufgrund eines höheren Abrechnungsaufwands entstehen werden dem verursachenden Unternehmen ebenfalls in Rechnung gestellt.

§6 Zahlungen

Die Lehrgangsgebühren werden rechtzeitig vor dem Kurs vom Kursteilnehmer unter Angabe des Namens und des Kursdatums überwiesen oder per Paypal bezahlt. Die Bezahlmodalitäten werden auf der Onlineplattform beschrieben.

Aus wichtigem Grund kann eine Barzahlung im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Der Betrag wird in diesem Fall zu Kursbeginn fällig.

Für Firmen und Einzelunternehmen kann die Bezahlung per Rechnung vereinbart werden. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig und muss unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto der Erste Hilfe Akademie Zollernalb überwiesen werden.

§7 Haftung

Die AGBs enthalten Verlinkungen. Für sämtliche externe Verlinkungen können wir keine Haftung übernehmen, da wir keinen Einfluss auf deren Inhalte oder Verlinkungen haben. Für die Inhalte der externen Verlinkungen sind deren Anbieter verantwortlich.

§8 Datenschutz

Mit der Registrierung und der Übermittlung stimmt der Kursteilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle wirtschaftlichen und technisch zumutbaren Vorkehrungen zu treffen , um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei der elektronischen Verarbeitung selbstverständlich gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet.

§9 Urheberrechtschutz

Foto-, Film- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Wir verwenden Lehrmaterial von etablierten Anbietern, die das Urheberrecht besitzen. Aus diesem Grund ist das verwenden von Lehrmaterial ohne Genehmigung des Urhebers, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe verboten.

§10 Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kursteilnehmers. Im Streitfall mit Unternehmen wird, sofern zulässig, der Gerichtsstand auf Albstadt bzw. das nächstgelegene zuständige Gericht festgelegt. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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